Die Wesertal Wissensdatenbank
Wem sollte ich die Adressänderung mitteilen?
Inhaltsverzeichnis
Allgemein gilt, dass die Änderung der Adresse, Behörden, Geschäfts und Vertragspartnern, sowie Versicherungen und Banken mitgeteilt werden sollte.
Beispiele |
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Abeitgeber |
Ärzte |
Banken und Sparkassen |
Betriebe und Geschäftspartner |
Finanzamt |
Krankenkasse |
Onlinehändler, Versandhäuser |
Rentenversicherung |
Telefonanbieter |
Vereine und Verbände (außerhalb der Gemeinde) |
Versicherungen |
Werkstätten |
Entsprechende Vorlagen stellen wir HIER zur Verfügung.