Am Mittwoch den 04.11.20 informierte Pfarrer Jonathan Bergau darüber, dass der Kindergarten in Oedelsheim aufgrund einer bestätigten Coronainfektion innerhalb des Kindergartens ab sofort und bis voraussichtlich und einschließlich 12.11.20 geschlossen ist/bleibt.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nachdem wir gestern die nachgewiesene Infektion einer Person aus unserer Ev. Kindetagesstätte Oedelsheim dem Gesundheitsamt Region Kassel gemeldet haben und wir unsere Kita deshalb heute vorsorglich geschlossen hielten, hat das Gesundheitsamt eine Gefährdungsanalyse gestellt und folgendes entschieden:
Bis zur Aufhebung der Quarantäneanordnung (voraussichtlich bis einschließlich 12.11.2020) bleibt die Ev. Kindertagesstätte Oedelsheim geschlossen.
Für alle Kinder unserer Einrichtung, deren Erziehungsberechtigten und den Mitarbeitenden unserer Einrichtung wird eine häusliche Quarantäne angeordnet. Diese erstreckt sich auch auf die mit im Haushalt lebenden Kinder unter 12 Jahren. (siehe Anlagen)
Namen, Adressen und Kotaktdaten aller Kontaktpersonen wurden dem Gesundheitsamt weitergegeben. Dort wird auch über das weitere Vorgehen informiert.
Bitte nehmen Sie bei Ihrem Kind und bei sich Krankheitssymptome ernst und wenden sich dann damit an das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt versprach, uns über die weiteren Schritte auf dem Laufenden zu halten. Diese geben wir dann gerne weiter. Das Amt erbat aber auch unsere Geduld.
Als Träger und Mitarbeitende unsere Kita sind wir über die Situation alles andere als erfreut. Wir wünschen allen die Kraft zum Durchhalten, Bewahrung vor weiteren Infektionen, der Erkrankten Heilung und erbitten von unserem Gott Beistand.
Mit herzlichen Segenswünschen
Jonathan Bergau
- Die Angeordnete Quarantäne gilt für Kinder, die die Einrichtung besuchen und deren Geschwister, die im gleichen Hausstand leben und unter 12 Jahre alt sind.
- Die Aufsicht über die Kinder ist durch die Eltern sicher zu stellen.
(Reglung zur Entschädigung von Verdienstausfällen) - ist die Aufsicht gewährleistet und die häusliche Quarantäne sichergestellt können Eltern und Erziehungsberechtigte ihrer Arbeit nachgehen.
- Lehrkräfte und Erzieher*Innen können Ihrer Arbeit nicht nachgehen.