Die steigenden Infektionszahlen sind auf einem Höchststand. Am 31. Oktober wurde die aktuelle Höchstmarke von 19.059 Neuinfektionen gemeldet. Um dem entgegenzuwirken wurde durch die Ministerpräsidenten der Länder und durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der vergangenen Woche eine Regelverschärfung beschlossen.
Der folgende Überblick zeigt welche Regelung gültig und welche Bereiche des täglichen Lebens in der Gemeinde Wesertal betroffen sind.
Allgemeine Regeln:
- Unter freiem Himmel und in Bereichen mit starker Frequentierung, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
- In Fahrzeugen gilt Maskenpflicht wenn Personen aus mehr als Zwei Haushalten anwesend sind.
- Visiere (Faceshield) sind als Maskenersatz nicht zulässig. Nur Mund-Nasen-Schutz der dazu geeignet ist, die Ausbreitung von Aerosolen und Tropen durch Husten, Niesen und Sprechen zu verringern.
Quarantäneanordnung:
- Personen mit positivem Testergebnis müssen sich unmittelbar in Quarantäne begeben, sobald das Testergebnis vorliegt, auch wenn noch keine Anordnung durch das Gesundheitsamt erfolgt ist.
- Alle Personen des Haushaltes einer positiv getesteten Person müssen sich ebenfalls unmittelbar in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
- Es droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro bei Verstoß gegen die Quarantäneanordnung
Bereich | Regelung |
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Arbeit | Falls möglich aus dem Homeoffice arbeiten. |
Bildung | Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Volkshochschulen bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Für Schulen wurden besondere Regelungen durch das Kultusministerium für den Schulalltag bekanntgegeben. Außerhalb der Klassenräume gilt Maskenpflicht (Schulhof, Gänge, Bus). Ab Jahrgang 5 muss auch in den Klassenräumen während des Unterrichts ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. (weitere Einzelheiten dazu geben die Schulen bekannt). |
Dienstleistungen | Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, wie z.B.: Nagels-, Kosmetik-, Massage-, und Tattoostudios werden geschlossen. Ausgenommen davon sind Friseursalons. Behandlungen, die medizinisch notwendig sind wie z.B.: Logo-, Ergo-, Physiotherapie und medizinische Massagen sind weiterhin möglich. |
Einzelhandel | Der Einzelhandel bleibt geöffnet (nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche) |
Freizeit | Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen u.A.: Freizeitparks, Kinos, Konzerthäuser, Messen, Opern, Schwimm- und Spaßbäder, Spielhallen, Theater |
Gastronomie | Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und Restaurants werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und Mensen, sowie die Abholung und Lieferung von Speisen. |
Pflege | Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und anderen Pfegeeinrichtungen sind unter Berücksichtigung strenger Auflagen möglich. |
Reisen | Private Reisen und Ausflüge sollten vermieden werden. Hotels, Hostels, Jugendherbergen und Pensionen dürfen keine Gäste aufnehmen (Ausgenommen sind Dienstreisen) |
Religion | Gottesdienste sind unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen erlaubt (Mund-Nasen-Schutz, Abstand, Desinfektion) |
Sport | Fitness- und Sportstudios werden geschlossen. Mannschafts-Amateursport ist untersagt. Sportliche Betätigung alleine, zu weit oder mit Personen des eigenen Haushaltes darf ausgeübt werden. |